Minisauna und Herzschrittmacher?

Wer einen Herzschrittmacher trägt führt in der Regel ein eingeschränktes Leben. Darf man dann noch in die Minisauna, lohnt es sich überhaupt sich eine eigene Minisauna anzuschaffen?
Grundsätzlich, wie bei allen medizinischen Fragen, ist zu sagen, dass man IMMER mit seinem behandelnden Arzt über mögliche Risiken sprechen muss.

Eine Faustregel besagt, dass Patienten die trotz Herzschrittmacher einen Spaziergang von 15-20min am Stück bewältigen können, durchaus eine Minisauna besuchen können.
Die im American Journal of Medicine 1999 (107:228-233) veröffentlichte Studie bestätigte, dass trotz der großen Hitze in einer Minisauna das Herz- Kreislaufsystem nur wenig belastet wird. Ebenfalls bestätigt wurde, dass das Abkühlen mit lauwarmem Wasser keinerlei negative Einflüsse auf den Körper und das Empfinden der Patienten hatte.

Für Patienten mit Herzschrittmacher kann also gesagt werden, dass der Besuch einer Minisauna (Nach Absprache mit dem behandelnden Arzt) durchaus möglich ist, sofern auf extreme Temperaturunterschiede verzichtet wird. Der „Sprung“ ins eiskalte Tauchbecken sollte also Tabu sein.

Der Herzschrittmacher an sich wird ebenfalls nicht von der Hitze angegriffen. Die in der Minisauna erzeugten hohen Temperaturen werden durch das Schwitzen in der Sauna verringert. Die Geräte werden letztlich nicht wärmer als ca. 38°C. Wer sich allerdings nicht ganz sicher ist, kann die Stelle an der der Herzschrittmacher liegt mit einem Tuch abdecken, das reduziert nicht nur die Strahlungswärme, sondern mindert auch die Subjektive Angst, dem Gerät womöglich Schaden zuzufügen. Wenn man allerdings mit Angst in die Minisauna geht, sollte man sich überlegen, ob man nicht auch darauf verzichten kann.

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